Bestimmungen zu Transportschäden

Wie handhabe ich einen Transportschaden

Trotz guter Verpackung und jeder Bemühungen dem Kunden einwandfreie Ware zu liefern, kommt es leider immer wieder zu Transportschäden. Prüfen Sie deshalb immer bei der Anlieferung die Ware auf Beschädigungen. Dokumentieren Sie die Beschädigungen an Verpackung und Ware und vermerken Sie diese auf den Frachtpapieren. Dies ist für eine schnelle Bearbeitung zwingend erforderlich.

Sollte bei Ihnen ein Transportschaden aufgetreten sein, informieren Sie uns bitte umgehend. Folgende Informationen und Unterlagen sind hierzu für uns wichtig:

  • Frachtpapier mit entsprechendem Schadensvermerk und Bestätigung durch den Fahrer
  • Um welche Sendung und Ware handelt es sich(Lieferscheinkopie)
  • Dokumentation der Beschädigung (Fotos)
  • Mitteilung Ihrer weiteren Vorgehensweise (Rücksendung, Austausch, Reparatur, Terminabsprache,…)

Diese Informationen geben Sie bitte sofort an unsere Qualitätssicherung mit den unten angegebenen Kontaktdaten weiter.

Arten von Transportschaden:

1. Offensichtlicher Transportschaden

Zum Beispiel:

Karton eingerissen oder stark gestaucht, Teile der Ware ragen aus der Verpackung heraus, gebrochene Europaletten, Staplergabel ist in den Palettenkarton eingedrungen,…

Verfahrensweise:

Die Beschädigung (z.B. Verpackung defekt, Gehäuse eingedrückt,…) ist auf den Lieferpapieren des Zulieferers zu vermerken und anschließend vom anliefernden Fahrer per Unterschrift bestätigen zu lassen. Bei einer möglichen Verweigerung des Fahrers, notieren sie bitte:  Fahrer hat Unterschrift verweigert. Sollte die Unterschrift auf einem Displaygerät geleistet werden, unterschreiben Sie etwas kleiner und machen Sie möglichst deutlich den Vermerk „DEFEKT“ dazu. Zusätzlich sollte der Fahrer die Sendung in seiner EDV als defekt markieren. Sie können auch die in Ihrem Unternehmen hierfür üblichen Beschädigungsformblätter nutzen.

Im Zweifel gilt:

Lehnen Sie die Annahme der beschädigten Lieferung mit ruhigem Gewissen ab, bevor Sie anschließend den Schaden selbst zu tragen haben und melden Sie uns den Schaden. Falls ein Fahrer Ihnen die Möglichkeit versagt, die Ware mit Beschädigungsvermerk anzunehmen (er besteht auf entweder Unterschrift ohne Vermerk oder keine Annahme), verweigern Sie bitte die Annahme und informieren uns umgehend.

2. Versteckter Transportschaden

Beispiel:

Karton oder Palette ist von außen unbeschädigt, die Ware weist aber nach dem Öffnen Schäden auf.

Im Gegensatz zum offenen Transportschaden wurde die Ware „gegen reine Quittung“ angenommen. Dem Spediteur gegenüber wurde kein Schadensvermerk gemacht. Daher liegt hier die Beweislast gegenüber dem

Spediteur zwischen Versender und Empfänger. Daher ist eine vollständige Dokumentation (Fotos der Außen- und Innenverpackung, Fotos der beschädigten Stellen, Schadensbeschreibung, usw.) unerlässlich. Weiterhin muss ein solcher Schaden innerhalb von max. 10 Tagen an uns gemeldet werden. Danach wird seitens Speditionen/Paketdiensten und Versicherungen davon ausgegangen, dass die Ware unbeschädigt Ihr Haus erreicht hat und der Schaden ist somit nicht mehr regulierbar.

Allgemeine Hinweise:

Achten Sie bei Ihrer Meldung auf die Lieferbedingung (Incoterms). z.B.: Eine „Ab Werk“ Sendung, die Sie beschädigt erreicht, ist von Ihnen zu vertreten, eine „Frei Haus“ Sendung wird z.B. durch uns übernommen. Falls Sie Ihrer Versicherung eine Beschädigung melden müssen, so erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.Geringe Transportschäden und minimale Reparaturen werden von uns auch oft in gegenseitiger Absprache außerhalb einer regulären Transportschadensabwicklung bearbeitet.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn ein Bagatellschaden vorliegt. Meist gibt es hier eine unbürokratische Lösung.

Falls es Fragen zu Transportschäden gibt, kontaktieren Sie uns bitte:

Qualitätssicherung    Tel.: 08721-9662-0, Email: qm@schmidbauer.net

Logistik                        Tel.: 08721-9662-0, Email: logistik@schmidbauer.net

Schmidbauer Transformatoren und Gerätebau GmbH
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